2011 Andermatt, CH

Das Warrior-Treffen 2011 findet in der Zeit vom 22.07.11 bis 24.07.11 in Andermatt, im schönen Kanton Uri, Schweiz, statt.

Unsere Location

Hotel Alpina, Andermatt

 

www.hotel-alpina-andermatt.ch

Das familiär geführte Hotel befindet sich 5 Gehminuten vom Dorfzentrum entfernt.

 

Geradeaus kann jeder…aber Kurven machen mehr Spass. Das Alpina ist der ideale Ausgangspunkt für spektakuläre Motorradtouren. Pässe wie Oberalp, Gotthard, Furka, Grimsel und Susten locken in nächster Nähe. Sepp kennt das Gebiet wie seine Westentasche und steht für die Planung der Touren gerne beratend zur Seite.

Nach dem Ausflug können die Erlebnisse auf der gemütlichen Sonnenterrasse mit Gleichgesinnten bei einer feinen Grillade geteilt werden.

Und damit der Feuerstuhl am nächsten Morgen auch wieder fit ist, darf er in der Garage übernachten.



Als Gastgeber mit Herzblut tun wir alles dafür, dass Sie Ihren Aufenthalt im Hotel Alpina geniessen.

Auch wenn wir ein Bikertreff sind, heissen wir alle willkommen. Ob eine oder tausendundeine Nacht, ob Sommer, Herbst, Winter oder Frühling, ob jung und oder alt, ob mit Motorrad, Auto, Mountain Bike oder zu Fuss, ob zum Skifahren, Langlaufen oder Wandern. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Anreise - Reisedokumente - Zollbestimmungen

Anreise


Motorradreisende aus Deutschland fahren meist über die A 5 nach Basel bzw. die A 81 nach Singen/Schaffhausen oder über die A 96 nach Lindau. Von dort kann man die Bundesstraßen nach Bregenz nehmen. Österreichische Autobahnen sind mautpflichtig; für die 23km lange Autobahnstrecke in Vorarlberg vom Grenzübergang Lindau/Hörbranz bis zur Anschlußstelle Hohenems gibt es jetzt die Korridorvignette (2,00 EUR/24 Std.) - Infos unter: www.asfinag.at.

 

Hübsch ist die Fahrt mit der Fähre über den Bodensee von Friedrichshafen nach Momanshorn - Infos unter: www.bodenseeschiffe.ch. Der schnellste Weg ins Tessin führt über die Schweizer A2/Gotthardtunnel.

 

Reisedokumente

 

Österreichische u. deutsche Bürger benötigen für die Einreise in die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bei bis zu dreimonatigem Aufenthalt einen Personalausweis oder Reisepaß. Seit dem Beitritt zum Schengener Abkommen gibt es keine Personenkontrollen mehr, wohl aber Zollkontrollen. Nationaler Führerschein und Kraftfahrzeugschein sind mitzuführen; die grüne Internationale Versicherungskarte ist ratsam. Fahrzeuge ohne ein EU-Nummernschild müssen das ovale Nationalitätskennzeichen tragen.

 

Bei einem Verlust von Papieren sind Fotokopien sehr hilfreich, um der Polizei Meldung zu machen und beim Konsulat provisorische Papiere zu bekommen. Die Kopien sind getrennt von den Dokumenten aufzubewahren.

 

Zollbestimmungen

 

In die Schweiz können die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie touristische Ausrüstung zollfrei eingeführt werden. Abgabenfrei für Personen ab 17 Jahren sind 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 gr. Tabak, an alkoholischen Getränken 2,0 Liter mit bis zu 15 Vol.-% Alkohol und 1 Liter mit mehr als 15 Vol.-% Alkohol. Überschreitet der Gesamtwert der mitgeführten Waren 300,00 CHF, sind alle Waren abgabenpflichtig. Weitere Infos unter: www.zoll.ch.

 

Beider Wiedereinreise in die EU-Länder Deutschland und Österreich sind pro Person Geschenke bis zu einem Wert von 300,00 EUR zollfrei; ferner für Personen ab 17 Jahren sind 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 gr. Tabak, an alkoholischen Getränken 1,0 Liter mit über 15 Vol.-% Alkohol oder 2,0 Liter Schaumwein und 2,0 Liter Wein.

 

 

Deutsche Botschaft

Willadingweg 83

3006 Bern

Tel.: +41 31 359 41 11

Fax: +41 31 359 44 44

 



 

Britische Botschaft
Thunstrasse 50
3005 Berne
Tel: +41 31 359 7700
Fax: +41 31 359 7701
Email: info@britain-in-switzerland.ch

 


Botschaft Irland

Kirchenfeldstrasse 68
3005 Bern
Tel.: +41 31 352 14 42/43
Fax: +41 31 352 14 55
www.embassyofireland.ch



 

Notrufe

 

Pannenhilfe

ACS Tel. 044 628 88 99

TCS Tel. 140

Tel. 0800 140 140 (bei Unfällen)

 

Notruf                                              Polizei

Tel. 112 und 144                                 Tel. 117

 

Feuerwehr                                       Flugrettung REGA

Tel. 118                                              Tel. 14 14

 

 

 

Straßenverkehr

 

Auf Autobahnen darf man max. 120 km/h fahren, auf Landstraßen 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.

Vorfahrt hat grundsätzlich das von rechts kommende Fahrzeug (Ausnahmen sind beschildert); der Kreisverkehr hat Vorfahrt vor dem sich eingliedernden Verkehr. Der Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten.

 

Liste der meist empfindlichen Bußgelder unter: www.bussgeldkatalog.ws/schweiz

 

 

 

Informationen aus: Baedecker Reiseführer Schweiz